Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen

 

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Grundlegende Bestimmungen

(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die Sie, nachfolgend Auftraggeber, mit uns als Anbieter (BASEG GmbH), nachfolgend Auftragnehmer, schließen. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls von Ihnen verwendeter eigener Bedingungen widersprochen.

(2) Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

(1) Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren.

(2) Ihre Anfragen zur Erstellung eines Angebotes sind für Sie unverbindlich. Wir unterbreiten Ihnen hierzu ein verbindliches Angebot in Textform (z.B. per E-Mail), welches Sie innerhalb von 28 Tagen (soweit im jeweiligen Angebot keine andere Frist ausgewiesen ist) annehmen können.

§ 3 Preise

Sämtliche Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und verstehen sich, soweit nichts anderes schriftlich erwähnt ist, als Nettopreisangebote zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer und zuzüglich Verpackung und Versandkosten. Nachträgliche Preisänderungen bleiben vorbehalten, wenn die Lieferung ab drei Monaten nach Auftragsbestätigung erfolgt. Dies trifft insbesondere zu, wenn sich die Marktpreise für Material erhöhen und/oder gesetzliche sowie tarifliche Lohnerhöhungen der mit dem Auftrag befassten Mitarbeiter wirksam werden. Bei offenkundigen Rechen- oder Druckfehlern in den Preislisten, Angeboten und Rechnungen des Auftragnehmers, oder irrtümlich unrichtig eingesetzten Preisen behält dieser sich vor, die Differenzbeträge nachzufordern bzw. zu vergüten.

Vom Auftraggeber gewünschte Änderungen nach dessen Genehmigung des Korrekturdruckes werden zusätzlich vergütet. Im Manuskript nicht vorgesehene Änderungen, sowie vom Auftragnehmer unverschuldete Abweichungen infolge Unleserlichkeit des Manuskriptes oder der Vorlage sind vom Auftraggeber nach dem erforderlichen Korrekturaufwand zusätzlich zu vergüten.

§ 4 Individuell gestaltete Waren

(1) Sie stellen uns die für die individuelle Gestaltung der Waren erforderlichen geeigneten Informationen, Texte oder Dateien (z.B. über das Online-Bestellsystem, per E-Mail oder Cloud Services) spätestens unverzüglich nach Vertragsschluss zur Verfügung. Unsere etwaigen Vorgaben zu Dateiformaten sind zu beachten.

(2) Sie verpflichten sich, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalt Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte, Namensrechte, Markenrechte) verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Sie stellen uns ausdrücklich von sämtlichen in diesem Zusammenhang geltend gemachten Ansprüchen Dritter frei. Das betrifft auch die Kosten der in diesem Zusammenhang erforderlichen rechtlichen Vertretung.

(3) Durch den Auftragnehmer hergestellte Druckvorlagen, Entwürfe, Layouts und dergleichen bleiben in dessen Eigentum. Der Auftraggeber hat die Herstellungskosten für bestellte Skizzen, Entwürfe, Probedrucke und Muster zu bezahlen, auch wenn ein endgültiger Auftrag nicht zustande kommt.

(4) Wir nehmen keine Prüfung der übermittelten Daten auf inhaltliche Richtigkeit vor und übernehmen insoweit keine Haftung für Fehler.

(5) Soweit im jeweiligen Angebot angegeben, erhalten Sie von uns eine Korrekturvorlage übersandt, die von Ihnen unverzüglich zu prüfen ist. Sind Sie mit dem Entwurf einverstanden, geben Sie die Korrekturvorlage durch Gegenzeichnung in Textform (z.B. E-Mail) zur Ausführung frei. Eine Ausführung der Gestaltungsarbeiten ohne Ihre Freigabe erfolgt nicht. Sie sind dafür verantwortlich, die Korrekturvorlage auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und uns etwaige Fehler mitzuteilen. Wir übernehmen keine Haftung für nicht beanstandete Fehler.

§ 5 Lieferung und Lieferzeit

(1) Sofern der Auftraggeber die von ihm in Auftrag gegebene Arbeit nicht selbst abholt oder abholen kann, erfolgt die Lieferung der Ware auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers an die von ihm genannte Anschrift. Hat der Auftraggeber keine besondere Versandanweisung erteilt, erfolgt die Wahl der Versandart und des Versandunternehmens nach billigem Ermessen durch den Auftragnehmer.

(2) Die Lieferung erfolgt innerhalb der ausdrücklich vereinbarten Lieferzeit. Werden keine Lieferzeiten ausdrücklich vereinbart, erfolgt die Lieferung innerhalb von fünf Werktagen nach Zahlungseingang, soweit Vorkasse vereinbart wurde; soweit kein vorheriger Zahlungseingang erforderlich ist (Nachnahme-Sendungen, Rechnungskauf etc.), erfolgt die Lieferung innerhalb von zehn Werktagen nach dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

(3) Der vorgesehene Liefertermin ist ein Richttermin. Abweichungen hiervon berechtigen den Auftraggeber nur dann zum Rücktritt vom Vertrag oder zu Schadensersatzansprüchen, wenn die verspätete Lieferung durch den Auftragnehmer zu verantworten ist. Wird eine Lieferzeit schriftlich vereinbart, so beginnt diese mit Absendung der Auftragsbestätigung. Handelt es sich nicht um ein absolutes Fixgeschäft ist der Auftraggeber in den anderen Fällen zum Rücktritt berechtigt, wenn er dem Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist zur Lieferung setzt und deutlich macht, dass er die Leistung nach fruchtlosem Verstreichen dieser Nachfrist ablehnen wird und der Auftragnehmer innerhalb dieser angemessenen Nachfrist nicht liefert.

§ 6 Abnahme und Gefahrenübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder zufälligen Verschlechterung der gekauften und gelieferten Waren geht bei einer Selbstabholung mit der Übergabe an den Auftraggeber oder die mit der Abholung beauftragten Person über. Im Falle der Lieferung geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald der Auftragnehmer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat, sodass die Lieferung und Versendung auf Gefahr des Auftraggebers erfolgt. Der Übergabe steht es gleich, wenn sich der Auftraggeber im Annahmeverzug befindet. Im Falle des Annahmeverzugs ist der Auftragnehmer berechtigt, die Waren auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers einlagern zu lassen.

§ 7 Zahlung, Zahlungsverzug

(1) Zahlungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Rechnungen, mit Ausnahme von Barverkäufen, sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Vertragsschluss einen Vorschuss in Höhe von bis zu 50% des vereinbarten Preises mittels Vorschussrechnung vom Auftraggeber zu verlangen. Der Auftragnehmer ist darüber hinaus berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Teilleistungen bei außergewöhnlichen Vorleistungen (z. B. Vorauszahlungen auf Leistungen Dritter) zu verlangen, soweit diese nicht bereits durch die Begleichung der bei Auftragserteilung gestellten Rechnung abgedeckt sind. Der Auftragnehmer kann im Falle des Zahlungsverzugs mit der Vorschusszahlung die weitere Auftragsdurchführung vom Eingang der vollständigen Zahlung abhängig machen.

(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftraggeber verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszins zu bezahlen; der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(4) Befindet sich der Auftraggeber in erheblichem Umfang (Beträge ab 500 € oder Verzugsdauer von über 4 Wochen) in Zahlungsverzug oder ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluss bekannt gewordenen wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlungen verlangen, und bis zum Eingang der Vorauszahlungen noch nicht erbrachte Leistungen zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Von einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse ist insbesondere auch dann auszugehen, wenn eine Wirtschaftsauskunft vor einer Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber warnt bzw. eine Geschäftsbeziehung zu dem Auftragsvolumen nicht oder nur gegen Vorauszahlung empfiehlt. Statt des Verlangens einer Vorauszahlung ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl berechtigt die Stellung einer seine Forderung (einschließlich Nebenforderungen) vollumfänglich abdeckenden Sicherheit auf Kosten des Auftraggebers zu verlangen. Bis zum Eingang der entsprechenden Sicherheit ist der Auftragnehmer befugt noch nicht erbrachte Leistungen zurückzuhalten sowie die Weiterarbeit einzustellen.

(5) Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers kommt nur wegen Ansprüchen unmittelbar aus diesem Vertrag in Betracht.

§ 8 Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt

(1) Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.

(2) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.

(3) Sind Sie Unternehmer, gilt ergänzend Folgendes:
a) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.
b) Sie können die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall treten Sie bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die Ihnen aus dem Weiterverkauf erwachsen, an uns ab, wir nehmen die Abtretung an. Sie sind weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, behalten wir uns allerdings vor, die Forderung selbst einzuziehen.
c) Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
d) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Ihr Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

§ 9 Gewährleistung

(1) Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.

(2) Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Ware bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.

(3) Soweit ein Merkmal der Ware von den objektiven Anforderungen abweicht, gilt die Abweichung nur dann als vereinbart, wenn Sie vor Abgabe der Vertragserklärung durch uns über selbige in Kenntnis gesetzt wurden und die Abweichung ausdrücklich und gesondert zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurde.

(4) Soweit Sie Unternehmer sind, gilt abweichend von den vorstehenden Gewährleistungsregelungen:
a) Als Beschaffenheit der Ware gelten nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.
b) Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, können Sie nach Ihrer Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mangelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Ware oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
c) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die Fristverkürzung gilt nicht:
– für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden;
– soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben;
– bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben;
– bei gesetzlichen Rückgriffsansprüchen, die Sie im Zusammenhang mit Mängelrechten gegen uns haben.

§ 10 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand

(1) Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).

(2) Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit uns bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist unser Sitz, soweit Sie nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Dasselbe gilt, wenn Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU haben oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

(3) Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder die Vereinbarung eine Lücke enthalten, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

II. Kundeninformationen

Identität des Verkäufers

BASEG GmbH
Schönherrstraße 8
09113 Chemnitz
Deutschland
Telefon: +49 371 355799-0
E-Mail:kontakt[at]baseg.de

Alternative Streitbeilegung:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter https://ec.europa.eu/odr. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen.